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Häufig gestellte Fragen

  • Was kostet der Bau, Anbindung, Integration und kontinuierlicher Wärmebezug?"
    Das wird individuell nach Projekt kalkuliert. Bitte sprechen Sie uns an.
  • Wie erfolgt die Abrechnung?
    Abgerechnet werden die tatsächlich verbrauchten kWh, welche durch geeichte Wärmemengenzähler gemessen werden. Sie müssen z. B. keine Wärmeverluste im Wärmenetz tragen. Diese liegen beim Betreiber.
  • Entstehen Folge- oder Wartungskosten an der Technik in meinem Wohnhaus/Gebäude?
    Die Übergabestation, die den Heizkessel ersetzt, ist wartungsfrei. Bauseitige Installationen, wie z. B. Zirkulationspumpen können Wartungsintervalle aufweisen.
  • Muss ich mich an Folge- oder Wartungskosten der Technik in der Heizzentrale (Erzeugungs-/Bestandsanlage) beteiligen?
    Nein, Sie müssen sich nicht an Folge- oder Wartungskosten der Technik in der Heizzentrale beteiligen.
  • Welche Informationen werden vorab benötigt?
    Benötigt wird der Wärmebedarf. Bei Neubauten wird dies vom Energieberater berechnet, nach bewohnter und beheizter Fläche sowie entsprechendem Energiestandard des Objektes. Bei Bestandsobjekten kann der Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre (Holz, Öl, Gas) umgerechnet werden. Dies ist wichtig zur Berechnung der Nahwärmekosten.
  • Worauf müssen Privat-/Firmenkunden achten?
    Der Anschluss an die Erzeugungs-/Bestandsanlage muss immer gesondert geprüft werden. Die Kosten sind im Vornherein nicht kalkulierbar. Das Einholen des Angebotes und die Auswahl des Installateurs liegt beim Kunden.
  • Wer kümmert sich um das Genehmigungsverfahren über den Bau der Nahwärme-Anlage bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung?
    Sämtliche Gestattungen werden von AMK bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung eingeholt. Sollte z. B. ein Grundbucheintrag zur Leitungsverlegung notwendig sein, wird dies durch AMK beim Notar vorbereitet.
  • Was wird im Wärmelieferungsvertrag geregelt?
    In einem Wärmelieferungsvertrag mit langer Laufzeit räumt der Hauseigentümer AMK das exklusive Recht ein, das Objekt mit Nahwärme aus einer Erzeugungsanlage zu versorgen. Dabei überträgt der Hauseigentümer die Aufgaben für die erstmalige Errichtung einer Erzeugungsanlage, Betreibung der Anlage sowie deren Modernisierung komplett an AMK. Hauseigentümer erhalten von uns eine passgenaue und effiziente Wärmeversorgungsanlage.
  • Gibt es eine rechtliche Grundlage für Wärmelieferverträge?
    Ja, die Wärmelieferverträge beruhen auf die vom Bund erlassene AVB-Fernwärme. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme: https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/index.html
  • Kann ich den Kaminkehrer abmelden?
    Ja, Sie können den Kaminkehrer abmelden. Kosten für Kaminkehrer werden hinfällig.
  • Muss ich mit erheblichen Beschädigungen meines Vorgartens rechnen?
    Die Grabungsarbeiten erfolgen mit kleinen Maschinen und größter Vorsicht, um Flurschäden zu vermeiden. Oberflächen werden wiederhergestellt, inkl. Neuansaat des Rasens.
  • Was passiert mit den existierenden alten Heizöltanks und evtl. vorhandenem Heizöl?
    Sie können die Tanks von entsprechenden Fachfirmen ausbauen lassen. Wir versuchen den Umbauzeitpunkt so zu wählen, dass Sie das noch vorhandene Öl möglichst verbrauchen können.
  • Was wird in meinem Haus eingebaut, wie sieht die Übergabetechnik aus?"
    In Ihrem Gebäude wird ein Übergabespeicher, Pufferspeicher und Wärmezähler eingebaut. AMK legt Wert auf Qualität. Deshalb arbeiten wir ausschließlich mit Technologieführern zusammen, wie z. B. Enerpipe (www.enerpipe.de) und Rehau (www.rehau.com/de-de/nahwaerme)
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
    Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die Kfw-Bank bieten attraktive Förderprogramme für die energetische Modernisierung von Gebäuden. Die Förderung ist ein Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine geförderte Maßnahme. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.co2online.de/foerdermittel/bafa-foerderung/#c144013
  • Ist die Förderung der BAFA und der Kfw-Bank an Voraussetzungen gebunden?
    Ja, die Förderung ist stets an das Erfüllen von Voraussetzungen geknüpft, die bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten sind.
  • Wann muss eine Förderung beantragt werden?
    In aller Regel muss der Antrag zur Förderung zu Anfang gestellt werden.
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